Quality in caregiving

Für weitere Informationen kontaktierenSie uns unter post@rainbowtrekkers.de

Kosten

(gültig ab 01.04.22)

I. Städtische Elternbeiträge

Wenn Ihr Kind unsere Kitas besucht, dann setzt Ihr zuständiges Wohnsitzjugendamt einen monatlich zu entrichtenden Elternbeitrag fest. Die Höhe und Staffelung dieser Beiträge sind in der Regel abhängig vom Elterneinkommen und der Zahl unterhaltsberechtigter Kinder.

Nähere Auskünfte und Bescheide erteilen die zuständigen Jugendämter. Für Eltern mit Wohnsitz in Köln ist das Jugendamt der Stadt Köln zuständig; für Eltern mit Wohnsitz außerhalb Kölns die dort zuständigen Jugendämter.

Elternbeiträge der Stadt Köln

II. Förderverein

Aufgrund der nicht auskömmlichen Finanzierung unserer Angebote durch die öffentliche Hand und als Ausgleich für strukturelle und finanzielle Benachteiligung gegenüber kirchlichen und kommunalen Trägern, kommunalen Tochtergesellschaften oder sozialwirtschaftlichen Komplexträgern, die der Liga der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sind unsere Kindertagesstätten auf zusätzliche Einnahmen angewiesen. Wir werden darum finanziell unterstützt von dem „Förderverein Frühe Bildung in der Kita e.V.“ (FFB) im Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Kitaverbands. Wir bitten darum alle Eltern, Mitglied in dem Förderverein zu werden. Der monatliche Förderbeitrag pro Kind beträgt dort für unsere Eltern:

  • für Bezieher von laufenden Leistungen der Grundsicherung SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld): 25 €;
  • regulär: 195 €;
  • bei Familieneinkommen über 100.000 €: frei wählbar, aber mind. 195€.

Der Förderverein leitet sämtliche von den Fördermitgliedern gezahlten Förderentgelte zeitnah und in voller Höhe an die Kita Ihres Kindes weiter.

III. Essensgeld

Die Eltern zahlen ein monatliches Essensgeld in Höhe von derzeit 75 € direkt an die Kita. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht die Möglichkeit, das Essensgeld über das Bildungs- und Teilhabepaket auf einen Eigenanteil von 1,00 € pro Mittagessen zu reduzieren.

IV. Ein paar Worte zur Kitafinanzierung ...

in Nordrhein-Westfalen und warum wir Sie bitten, uns mit einer Fördervereinsmitgliedschaft zu unterstützen

Ein Großteil des Budgets unserer Tagesstätten stammt aus öffentlichen Mitteln (rd. 92%). Diese Mittel, die der Staat an uns weiterleitet, stammen zum einen aus allgemeinen Steuermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Zum anderen werden sie gegenfinanziert durch die Elternbeiträge, zu denen Ihre Wohnortkommune Sie als Eltern und Leistungsbezieher heranzieht. So ist es im Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt (Kibiz §§ 32ff.).

  • Aus diesen Zuwendungen bezahlten wir die Gehälter unserer Angestellten (anteilig ca. 70% an den Gesamtkosten), Mieten (ca. 20%) und Sachkosten (ca. 10%). Gewinne werden aufgrund der Gemeinnützigkeit nicht erwirtschaftet. Das Finanzamt prüft zudem, dass etwaige Rücklagen – so sie denn in einem Kitajahr anfallen – zeitnah in den Kitabetrieb zurück fließen (meist sofort im Folgejahr). Sämtliche vorhandenen Mittel werden zum Wohle und zum direkten Nutzen der betreuten Kinder investiert. Weitere aktuelle Informationen dazu finden Sie im Bereich „Transparenz“ auf unserer Webseite.

Die Kitafinanzierung im Rahmen des Kibiz folgt aus juristischer Sicht der Logik des traditionellen „Zuwendungsrechts“. Sie ist vom rechtlichen Charakter her weniger ein Entgelt für eine gelieferte Betreuungsdienstleistung sondern eher eine Subvention für ein fördernswertes öffentliches Anliegen. Das geht zurück auf eine historisch gewachsene Kitalandschaft in Deutschland, die vor allem von Trägern geprägt worden war, die Kitadienstleistungen weniger aus pädagogischem Qualitätsinteresse sondern eher aus weltanschaulichem oder religiösen Selbstverständnis heraus angeboten haben (z.B. einem Verkündungsauftrag).

Da neben dem öffentlichem Interesse (der Bereitstellung eines Kitaplatzes) hier stets auch ein religiöses oder weltanschauliches Partikularinteresse im Raum stand, hatte der Staat in der Vergangenheit diese Träger stets zur Beisteuerung eines Eigenanteils (des sog. Trägeranteils) herangezogen (§74 SGB VIII). Das war in den Jahrzehnten bis zur deutschen Wiedervereinigung und auch darüber hinaus weder für die Kirchen noch für die großen Sozialverbände ein Problem. Bei den großen Komplexträgern der Freien Wohlfahrt konnte z.B. eine Quersubventionierung aus anderen gewinnorientierten Geschäftsfeldern stattfinden (Rettungsdienste, Krankentransporte etc.). Bei kirchlichen Trägern erfolgte eine Erwirtschaftung des Eigenanteils aus Kirchensteuermitteln. Bei anderen Trägern gab es Stiftungsfonds.

Trgeranteil

Zwischenzeitlich hat sich die Kitalandschaft jedoch gewandelt. Insbesondere im zurückliegenden Jahrzehnt des Kitaausbaus und des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz haben sich neue Trägerformen etabliert. Viele sind – ähnlich wie rainbowtrekkers – auf Initiative engagierter Erzieherinnen und Erzieher entstanden, die jenseits religiöser oder weltanschaulicher Ansprüche einfach nur ihren Traum von einer guten Kita verwirklichen wollten.  Diese gemeinnützigen, inhabergeführten „Kita Start ups“ haben einen bedeutenden Anteil am Kitaausbau im zurückliegenden Jahrzehnt und an der Schaffung neuer Betreuungsplätze, die eine Stadt wie Köln so dringend benötigt. Allein: Das erwähnte Finanzinstrumentarium der großen Trägerketten (Kirchensteuer, Querfinanzierungen, Stiftungen usw.) steht unserer Trägerart dabei nicht zur Verfügung, weswegen seit jeher ein Loch in den Finanzplanungen der Kita-„Start ups“ klafft.

Spätestens seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz 2013 hätte eine Abkehr von der Kitafinanzierung über Subventionen hin zu einer Entgeltfinanzierung stattfinden müssen, wie sie in anderen Bereichen der Sozialwirtschaft längst üblich sind. Stattdessen wird in Nordrhein-Westfalen eine Dienstleistung, auf die Eltern zu Recht einen Gesetzesanspruch haben, dadurch finanziert, dass man von Trägern verlangt, Geld dafür mitzubringen und den Gesetzesanspruch anderer zu finanzieren. Das ist Bildungspolitik auf Sparflamme (vgl. WIESNER 2016, WIESNER 2019, DÜNCHHEIM 2019).

Der Bundesgesetzgeber hatte den Ländern im SGB VIII mit dem nachträglich hinzugefügten §74a bereits im Jahr 2008 einen rechtlichen Weg aufgezeigt, wie diese Ungleichbehandlung beendet werden kann. Anders als andere Bundesländer hat Nordrhein-Westfalen diese Gesetzesrevision – die für eine faire Finanzierung auch unserer Trägerform gesorgt hätte – jedoch bis heute nicht umgesetzt. Bildung bleibt Ländersache. Wir erklären uns diese besondere nordrhein-westfälische Situation vor allem mit dem politischen Druck der großen Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Rotes Kreuz), die auf diesem Weg hoffen, den Betreuungsmarkt im Land weiterhin unter sich aufzuteilen zu können.

Um den gesetzlich geforderten und in Zeiten stetig steigender Personalkosten auch betriebswirtschaftlich notwendigen Trägeranteil zu erwirtschaften, hat rainbowtrekkers in der Vergangenheit eine Elternumlage erhoben. Genau dieses Erwirtschaftungsinstrument ist nun auf Druck der hier als Mitbewerber auftretenden großen Wohlfahrtskonzerne in der ab 01.08.20 geltenden Neuauflage des Kinderbildungsgesetzes untersagt (§ 51 Kibiz). Im Rahmen eines zunehmend planwirtschaftlich organisierten Umfelds haben zukünftig nur noch die Kommunen das Recht, Entgeltzahlungen für Kitaleistungen von Eltern entgegen zu nehmen. Gleichzeitig bleibt es für Kitaträger jedoch weiterhin bei der Pflicht zur Erwirtschaftung des Eigenanteils. Die bereits existierende deutliche finanzielle Benachteiligung unserer Trägerform wird dadurch weiter verschärft.

  • Kitaträger wie rainbowtrekkers werden durch die Gesetzesänderung in eine existenzgefährdende Lage gebracht. Ohne die Erwirtschaftung zusätzlicher Mittel werden wir gezwungen sein, unsere Kitas schließen zu müssen.

Anders als in anderen Kommunen hat sich die Kölner Stadtverwaltung bislang geweigert, den sogenannten „armen Trägern“ wie uns finanziell unter die Arme zu greifen und damit einen Beitrag zur Trägervielfalt in der Stadt zu leisten. In Düsseldorf und anderen Kommunen übernimmt die Stadtverwaltung ganz selbstverständlich das sich aus der nicht auskömmlichen Landesfinanzierung ergebene, strukturelle Defizit (Trägeranteil).

Das Land argumentiert bei der Gesetzesänderung politisch mit dem Ziel der Elternbeitragsfreiheit. Dies ist auch aus unserer Sicht eine durchaus erstrebenswerte gesellschaftliche Marke. Bildung soll nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. Allerdings muss in diesem Rahmen eben auch dafür gesorgt werden, dass der Staat die bestellten Dienstleistungen aller Träger einheitlich und auskömmlich finanziert anstatt innovative, junge Träger gegenüber den großen Wohlfahrtskonzernen weiterhin strukturell und finanziell zu benachteiligen.

Wir haben uns darum nach ausgiebiger rechtlicher Beratung, Abwägung alternativer Modelle und intensiver Rücksprache mit dem Deutschen Kitaverband entschieden, unseren Trägeranteil zukünftig über das vom Ministerium für Träger wie uns ins Gespräch gebrachte Fördervereinsmodell zu erwirtschaften.

Auf der Suche nach geeigneten Partnern haben wir uns für eine Kooperation mit dem

im Landesverband NRW des Deutschen Kitaverbands entschieden, zu dessen Gründungsmitgliedern die rainbowtrekkers gehören. Der Verein wird uns in Zukunft finanziell unterstützen, den Trägeranteil zu erwirtschaften. Wir bitten darum alle Eltern, dem Verein als Fördermitglieder beizutreten.
  • Die neue Regelung hat auch eine gute Seite: Die Fördervereinsbeiträge können Sie als Sonderausgaben (Mitgliedsbeiträge) nicht nur in voller Höhe steuerlich absetzten. Sie wirken sich dazu steuerlich auch noch deutlich vorteilhafter aus als in der bisherige Variante als Betreuungskosten. Zudem bleibt im Rahmen der Steuererklärung mehr zusätzlicher Spielraum für andere Kinderbetreuungskosten (z.B. Babysitter).

Bitte beachten Sie: Ihre Fördermitgliedschaft sichert nur die Deckung des strukturellen Defizits unserer Kitas durch die nicht auskömmliche Landesfinanzierung. Wir haben durch die Förderbeiträge nicht einen Cent mehr in der Kasse als jede andere Kita in der Stadt! Erst durch Ihre Förderbeiträge haben wir das gleiche Budget wie eine städtische oder kirchliche Kita oder die Kitas eines der großen Wohlfahrtsverbände.

Dass wir dennoch in vielen Bereichen mehr bieten als Mitbewerber, z.B.

  • zweisprachige Bildung, Erziehung und Spracherwerb
  • internationales Team von empathischen, kommunikativen und respektvollen Fachkräften
  • warme, interkulturelle Athmosphäre
  • mehrsprachiges Qualitätsmanagement und ständige Supervision des Mitarbeiterteams

ist ausschließlich unserem wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Fördermitteln und dem Engagement unserer Mitarbeiter zu verdanken (erfahren Sie mehr dazu in dem Bereich „Transparenz“ auf unserer Webseite).

Wenn Sie die Kita Ihres Kindes darüber hinaus überproportional gut ausgestattet sehen wollen (z.B. mit Sachmitteln), werden wir über die Fördermitgliedschaft hinaus auch in Zukunft auf zusätzliche Spenden angewiesen bleiben. Diese zweckgebundenen oder freien Zusatzspenden – zum Beispiel zum Ende des Kitajahres, zum Ende des Steuerjahres oder anlässlich eines Gruppenwechsels – können ebenfalls über den Förderverein abgewickelt werden und kommen Ihrem Sohn bzw. Ihrer Tochter direkt zugute. Statt Haushaltslöcher der öffentlichen Hand zu stopfen, schaffen Sie mit Ihrer Spende hier einen Kreativraum für Ihr Kind und seine Freunde in der Kita. Schlagen Sie auch dem Finanzamt ein Schnäppchen, denn auch diese Spenden sind zu 100% steuerlich absetzbar.  Lenken Sie einen Teil Ihrer Steuerlast dorthin, wo Sie deren Wirkung direkt beobachten können. Leisten Sie einen Beitrag zu einer noch höheren Qualität in der Erziehung und Betreuung Ihres Kindes. Kurz: Bringen Sie den Regenbogen der rainbowtrekkers zum Leuchten.

Wir hoffen, dass wir mit diesen Ausführungen etwas die rechtlichen und finanziellen Hintergründe der Kitafinanzierung in Nordrhein-Westfalen erklären können. Ich bedanke mich im Namen der gesamten Mitarbeiterschaft für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung

Finden Sie die Zustände genauso meschugge wie wir? Dann helfen Sie uns, eine politische Änderung herbei zu führen. rainbowtrekkers engagiert sich bereits gegenüber der Stadt Köln hinsichtlich einer zukünftigen Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt zur Entlastung unserer Eltern und zur Sicherung der Trägervielfalt in der Stadt. Dann schreiben Sie

Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung und Gleichbehandlung aller Trägerformen und echte Elternbeitragsfreiheit – auch für die Eltern in Kita Start ups!

Literatur:

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