Helfen Sie uns, aus Fehlern zu lernen
Beschwerden und Hinweise
Manchmal passieren Dinge aus Versehen, in guter Absicht, unter Druck oder um Herausforderungen zu meistern und werden erst mit der Zeit größer und gewinnen an Tragweite und Risikopotenzial. Wenn Sie sich oder andere durch Mitarbeitende der rainbowtrekkers falsch behandelt fühlen, dann sollten Sie sich bei uns darüber beschweren. Mit ihrer Beschwerde helfen Sie uns, aus unseren Fehlern systematisch zu lernen.
Manchmal können auch Dinge passieren, die juristisch nicht einwandfrei sind und die nicht vorkommen dürfen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Mitarbeitende der rainbowtrekkers gesetzliche Vorgaben nicht einhalten, dann sollten Sie uns das melden, damit das Verhalten überprüft und ggf. abgestellt werden kann.
Über unser Meldeportal können Sie sowohl Beschwerden als auch Hinweise abgeben.
Persönlich oder anonym
Manchmal lassen sich Dinge in einem direkten Gespräch leichter klären – dafür können Sie uns Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Gerade in der sozialen Arbeit kann ein offenes Gespräch zwischen den Beteiligten oft Beziehungen verbessern.
Wenn Sie aber eine anonyme Meldung bevorzugen ist auch das möglich. Unser Meldeportal entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Eine Identifizierung der meldenden Person ist dann für uns als Empfänger technisch nicht möglich. Wenn Sie eine anonyme Meldung telefonisch abgeben möchten, steht Ihnen dazu eine externe Hotline mit eigens geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, die weder Sie noch uns persönlich kennen.
Alternativ dazu besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich in der Kita direkt an die zuständigen Personen zu wenden. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, an wen Sie Ihre persönliche Beschwerde adressieren können:
Beschwerdeführer | Gegenstand | Zuständig | Ggf. Revision |
Kinder | Freundschaften, Beziehungen, Zu- und Abneigungen, pädagogische Angebote, partizipatorische Aspekte, Gruppenregeln, Ausflüge, Essen | Pädagogische Fachkräfte | Einrichtungsleitung |
Eltern | Pädagogische Aktivitäten, Gruppenregeln, Tagesablauf, Gruppenräume, Hygiene und kindbezogene Sachverhalte | Gruppenleitung | Einrichtungsleitung |
Eltern | Mitarbeitende | Einrichtungsleitung | Personalleitung |
Eltern | Einrichtungskonzept, Gruppenzusammensetzung, Infrastruktur | Einrichtungsleitung | Geschäftsführung |
Eltern | Einrichtungsleitung, Vertragsangelegenheiten, Finanzen | Geschäftsführung | Landesjugendamt |
Mitarbeitende | Ausstattung und Ressourcen | Einrichtungsleitung | Geschäftsführung |
Mitarbeitende | Dienst- und Urlaubsplanung | Einrichtungsleitung | Personalleitung |
Lieferanten | Vertragsangelegenheiten und Finanzen | Einrichtungsleitung | Geschäftsführung |
Nachbarn | Parkplatzprobleme, Verschmutzungen | Einrichtungsleitung | Geschäftsführung |
Was geschieht mit Ihrer persönlichen Beschwerde?
Wenn Sie sich mit einer persönlichen Beschwerde direkt an die zuständige Person wenden, wird diese Person Sie zunächst anhören. Sie wird sich dann bemühen, die von Ihnen beschriebene Problematik nachzuvollziehen und wird dazu ggf. eigene Recherchen anstellen. Eventuell wird sich die Person noch mit Rückfragen bei Ihnen melden. Nach erfolgter Klärung des Sachverhalts wird die Person Ihnen eine Rückmeldung auf Ihre Beschwerde geben.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die zuständige Person Ihre Beschwerde nicht korrekt aufgenommen und verfolgt hat, können Sie „Revision einlegen“. Die für die Revision zuständige Person prüft ihre Beschwerde nicht inhaltlich. Sondern Sie prüft vielmehr formal, ob die für ihre Beschwerde zuständige Person ein korrektes Beschwerdemanagement durchgeführt hat. Wenn dies der Fall war, wird der Beschwerdevorgang eingestellt. War dies hingegen nicht der Fall, dann wird sie Ihre Beschwerde an die zuständige Person zurück delegieren mit der Bitte um Nachbesserung.
Was passiert mit Ihrer Meldung, die Sie über das Hinweisgebersystem abgegeben haben?
Unser Meldeportal finden Sie hier.
Die über das Hinweisgebersystem abgegebenen Meldungen werden nach dem gleichen Schema bearbeitet wie persönliche Beschwerden. Sollte sich der Verdacht auf einen Gesetzesverstoß erhärten, werden die zuständigen Stellen über diesen Verdacht informiert.
Unabhängig davon werden sämtliche Ereignisse, die unter die Meldepflicht des § 47 SGB VIII fallen, an das zuständige Landesjugendamt gemeldet, unabhängig vom Meldekanal und unabhängig von der Tatsache, ob sich der Verdacht erhärtet oder nicht.