Die transparente Kita
Gesellschaftliche Rechenschaft im Non-profit-Bereich

Zivilgesellschaftliche Organisationen – und dazu zählen wir die rainbowtrekkers – sind in Deutschland zwar einer staatlichen aber kaum einer gesellschaftlichen Kontrolle unterworfen. Im Falle eines Kitaträgers wie der rainbowtrekkers Kita gGmbH erfolgt die staatliche Kontrolle im Wesentlichen über die Finanzämter hinsichtlich gemeinnützigkeitsrechtlicher Fragen und über die Jugendämter, welche überprüfen, ob die staatlichen Fördermittel richtlinienkonform eingesetzt worden sind.
Eine Überprüfung der Effizienz der eingesetzten Steuergelder und eine Kontrolle des pädagogischen Outputs findet damit aber nicht oder nur sehr indirekt statt. Als steuerzahlende Eltern haben Sie jedoch aus unserer Sicht auch einen Anspruch darauf zu erfahren, dass wir Ihre Gelder nicht nur juristisch korrekt verbucht sondern auch so eingesetzt haben, dass ein gesellschaftlicher, pädagogischer Mehrwert entstanden ist.
Anders als in Deutschland ist in den angelsächsischen Ländern die Überzeugung viel fester verankert, dass auch im Umgang mit gemeinnützigen Organisationen (non profits) und/oder Nichtregierungsorganisationen (NGO) Transparenz ein Wert an sich ist. Dass die heutige deutsche Gesetzgebung im Gemeinnützigkeitssektor vorrangig die staatlichen, aber kaum die gesellschaftlichen Informationsbedürfnisse berücksichtigt, hat vor allem historische Gründe, welche der christlichen Soziallehre entspringen. Niemand soll – so normiert diese – damit prahlen, dass er anderen etwas Gutes tut.
Habet acht, daß Ihr Eure Gerechtigkeit nicht übt vor den Leuten, um von Ihnen gesehen zu werden; wo nicht, so habt Ihr keinen Lohn vor Eurem Vater in den Himmeln. Wenn Du nun Almosen gibst, so laß nicht vor Dir her posaunen, wie die Heuchler tun in den Synagogen und auf den Gassen, damit sie von den Leuten gepriesen werden. Wahrlich, ich sage Euch: Sie haben ihren Lohn dahin. Wenn aber Du Almosen gibst, soll Deine linke Hand nicht wissen, was Deine rechte tut, damit Dein Almosen im Verborgenen sei; und Dein Vater, der ins Verborgene sieht, wird es Dir vergelten. (Matth. 6, 1-4)
Daraus haben schon die Kirchen, später die kirchlichen und anderen Wohlfahrtsverbände und schließlich der ganze Sektor geradezu ein Gebot der Heimlichtuerei abgeleitet (Strachwitz 2015). Sie haben dabei verkannt, dass sich gemeinwohlorientiertes Handeln im Laufe der Jahrhunderte in vielen anderen Bezügen neu definiert und organisiert hat – nicht zuletzt durch das Entstehen großer, weit über individuelles Handeln hinausreichender institutioneller Gemeinwohlakteure. In den letzten zwei Jahrhunderten ist aus dem persönlichen Almosen schrittweise eine Norm der Solidarität geworden, aus der Freiwilligkeit der Gabe der einzufordernde Beitrag zur Gerechtigkeit und aus dem Dienst am Nächsten das bürgerschaftliche Engagement (Ebd.).
Nach traditionell herrschender Soziallehre sollten über das Almosen möglichst wenig Menschen erfahren, auch sich selbst soll man keine Rechenschaft darüber geben (soll deine linke Hand soll nicht wissen, was die rechte tut). Modern ausgedrückt: Auch ein Controlling, eine interne Ex-post-Überprüfung des Erfolgs gewährter Almosen erscheint auf den ersten Blick mit dem überkommenen Almosenbegriff als Ausdruck des Gebotes der Nächstenliebe im Grunde schwer vereinbar.
Als moderne, sozialunternemerisch geführte Organisation sehen wir bei rainbowtrekkers das Postulat der Verschwiegenheit und des Kontrollverzichts darum etwas anders. Unsere Gründe, mehr Transparenz einzufordern, haben nicht in erster Linie etwas mit einem allgemeinen Korruptions- oder Fehlallokationsverdacht zu tun. Gemeinsam mit anderen innovativen Trägern im Sozialsektor sehen wir vielmehr neben ethischen Grundsätzen einer guten Zivilgesellschaft eine Reihe von demokratietheoretischen Argumenten:
- Die Darlegung von Finanzquellen und der Tätigkeit einer Organisation ist ein Ausgleich für die grundsätzlich fehlende Repräsentativität des Sektors. Eine gemeinnützige Organisation ist nicht insgesamt demokratisch legitimiert und wirkt doch mitunter ganz erheblich im öffentlichen Raum. (Eine wie immer geartete interne Demokratie ist dafür kein Ersatz.)
- Wegen des Verzichts auf Steuern im Zusammenhang mit Spenden, aber auch wegen oft hoher Subventionen aus öffentlichen Kassen steckt in fast jedem von einem Verein oder einer Stiftung ausgegebenen Euro ein Anteil von Mitteln, die der Gesamtheit der Bürger gehören. Diese haben dementsprechend einen Anspruch darauf, zu wissen, was damit geschieht.
- Die öffentliche Darlegung dient dem öffentlichen Diskurs und der durchaus auch Kontroversen und auf Tatsachen gestützten Auseinandersetzung mit der Arbeit der Zivilgesellschaft. Wenn sich beispielsweise eine Organisation im Sinne einer Themenanwaltschaft (advocacy) für eine bestimmte Form von nachhaltiger Energie einsetzt, soll der Bürger schon wissen, ob die Mittel dafür von Energieversorgungsunternehmen, Herstellern bestimmter Anlagen, Anbietern bestimmter Energiearten (Wind-, Nuklear-, Fossilenergie usw.), interessierten Gebietskörperschaften oder einer Vielzahl von besorgten Bürgern stammen. In jedem Fall geht es um Beeinflussung der öffentlichen Meinung und politischer Entscheidungen mit unabsehbaren wirtschaftlichen Konsequenzen. Weitere Beispiele ließen sich anfügen. Mehr noch: Transparenz ist durchaus auch als Wert an sich erkannt, als unerlässliches Reinigungsritual einer offenen Gesellschaft.
Angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Vereine und Stiftungen in Deutschland – insgesamt bis zu 1 Million – in etwa der der Wirtschaftsunternehmen entspricht und dass diese Organisationen mit über zwei Millionen Arbeitnehmern sowie einer viel größeren Zahl von neben- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern rund 5 % des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften, ist der bisherige weitgehende Verzicht auf Rechenschaft gegenüber der Zivilgesellschaft erstaunlich.
Das Beispiel der angelsächsischen Länder (z.B. die britische Charity Commission) zeigt, dass die Verschwiegenheitsnorm heute nicht oder nicht mehr notwendigerweise als wesensinhärent für eine christlich geprägte Kultur der Gemeinwohlakteure zu gelten hat. Spenden und öffentliche Zuwendungen, schon gar Leistungsentgelte (related business), Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln, Erträge eigener wirtschaftlicher Tätigkeit (unrelated business) sowie des eigenen Vermögens, die einer Institution zur Verfügung stehen, sind dort ipso facto keine Almosen mehr, sondern zweckgebundene Mittel, deren Verwalter über ihre Verwendung zur Rechenschaft gezogen werden können und müssen. Organisationen legitimieren sich eben nicht als Wohltäter, sondern als Sachwalter des Gemeinwohls.
Bei den rainbowtrekkers fühlen wir uns dieser angelsächsischen Tradition verpflichtet. Wir haben uns im Rahmen unserer Transparenzrichtlinien deshalb freiwillig dazu verpflichtet, nachfolgend sämtliche relevanten Angaben offen zu legen. Wir orientieren uns dabei an den Standards der Berliner Transparenzdatenbank, einem Modellprojekt des Berliner Senats. Als Einwohner, Steuerzahler und Eltern würden wir die Einführung ähnlicher Standards in Nordrhein-Westfalen begrüßen.
Erklärung: Die allgemeinen, wissenschaftlichen Ausführungen des obigen Beitrags basieren im Wesentlichen auf der Publikation von Rupert Graf Strachwitz (2015): Transparente Zivilgesellschaft? Accountability und Compliance in Non—profit-Organisationen, Wochenschau Verlag, Schwalbach/Ts., und sind aus dieser in Teilen wörtlich übernommen.

Offenlegung
I. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
rainbowtrekkers Kita gGmbH
Auf der Vierzig 2
50859 Köln
Amtsgericht Köln HRB 73661
Gründungsjahr war 2011. Vorgängerorganisationen waren die rainbowtrekkers Tagespflegestelle (2006 bis 2008) sowie die rainbowtrekkers Joel und Shirley Mertens GmbH (2008-2012). Im Sommer 2012 erfolgte ein Betriebsübergang von der letzgenannten nicht-gemeinnützigen GmbH auf die rainbowtrekkers Kita gemeinnützige GmbH.
II. Dokumente
Gesellschaftsvertrag
Handesregister
III. Gemeinnützigkeit
IV. Name und Funktion von Entscheidungsträgern
1. Auf Gesellschaftsebene
Joel Mertens, Gesellschafter und Geschäftsführer
2. Auf Träger- und Einrichtungsebene
Management Meeting (Einrichtungsleitungen+HR+GF)
V. Tätigkeitsbericht
Kitajahr 2023-24
Kitajahr 2022-23
Kitajahr 2021-22
Kitajahr 2020-21
Kitajahr 2019-20
VI. Personalstruktur
Overhead: Je eine Vollzeitstelle Geschäftsführung, HR, Sekretariat.
Aktive pädagogische, festangestellte Mitarbeiter: ca. 40 Vollzeitäquivalente
Ehrenamtliche: Ja
Zivildienst-/Freiwilligendienstleistende: Nein
Honorarkräfte: Ja
Freiwillige (Elternräte, Vorlesepaten): 32 Personen
VII: Mittelherkunft
- Mitgliedsbeiträge: Nein
- Erträge eigenen Vermögens: Nein
- Erträge aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben: Nein
- Freie Spenden von Bürgern: Gelegentlich in sehr geringem Umfang
- Freie Spenden von Unternehmen: Nein
- Zweckgebundene Spenden von Bürgern: Gelegentlich in sehr geringem Umfang
- Zweckgebundene Spenden von Unternehmen: Nein
- Mittel aus öffentlichen Sammlungen: Nein
- Freie Mittel regulierter Herkunft: Nein
- Fördermittel von Fördervereinen: Ja (ab 08/2020)
- Fördermittel von Stiftungen: Nein
- Mittel anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen: Nein
- Sponsoring von Unternehmen: Nein
- Leistungsentgelte priv. Empfänger: Ja, Elternbeiträge (bis 07/2020)
- Leistungsentgelte öffentlicher Träger: Nein
- Öffentliche Subventionen: Ja (Kibiz-Mittel)
VIII. Mittelverwendung
1. Bilanzen
Kitajahr 2023-24 (in Arbeit)
Kitajahr 2022-23
Kitajahr 2021-22
Kitajahr 2020-21
Kitajahr 2019-20
Rumpfjahr 01.01.-31.07.19
Kalenderjahr 2018
Kalenderjahr 2017
Kalenderjahr 2016
Kalenderjahr 2015
Kalenderjahr 2014
Kalenderjahr 2013
Kalenderjahr 2012
Kalenderjahr 2011
2. Mittelverwendungsnachweise
Investitionskosten Kita Junkersdorf 2025 (in Arbeit)
Investitionskosten Kita Lindenthal 2023 (in Prüfung)
Investitionskosten Kita Junkersdorf 2019
Investitionskosten Kita Widdersdorf 2016
Investitionskosten Kita Junkersdorf 2012
Investitionskosten Kita Junkersdorf 2011
Investitionskosten Kita Lindenthal 2011
Investitionskosten Kita Lindenthal 2010
Förderprogramm Bilingual 2017
Förderprogramm Bilingual 2019-21
Für die ordnungsgemäße Verausgabung der Betriebskostenförderungen stellt die Stadt Köln keine Prüfbescheide aus. Wir erstellen desweiteren Mittelverwendungsnachweise für Integrationsleitungen von Kindern mit Behinderung. Hier stehen Gründe des personenbezogenen Datenschutzes einer Veröffentlichung entgegen.
IX. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten
Die rainbowtrekkers Kita gGmbH ist Mitglied im:
Deutscher Kitaverband
Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V.
Französische Straße 12
10117 Berlin
www.deutscher-kitaverband.de
Förderverein Frühe Bildung in der Kita e.V.
im Landesverband Nordrhein-Westfalen
des Deutschen Kitaverbands
Grafenberger Allee 277-287
40237 Düsseldorf
Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Köln e.V.
Bonner Straße 151
50968 Köln
www.kinderschutzbund-koeln.de
X: Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Stadt Köln