Quality in caregiving

Für weitere Informationen kontaktierenSie uns unter post@rainbowtrekkers.de

Dokument des Monats:

Stärke statt Macht - das neue rainbowtrekkers Kinderschutzkonzept

Sowohl in Familien als auch in Kindertagesstätten können Konstellation entstehen, die kindeswohlgefährdend sind. Um unseren Mitarbeitern in solchen Situationen Fachkenntnisse und Handlungskompetenz an die Hand zu geben, haben wir im zurückliegenden halben Jahr unsere Prozesse in Sachen Kinderschutz verschriftlicht. Unter fachlicher Beratung des Deutschen Kinderschutzbunds Köln ist daraus das rainbowtrekkers Kinderschutzkonzept entstanden, das jetzt veröffentlicht worden ist.

Wie aktuell dieses Thema werden sollte, haben wir im Frühjahr diesen Jahres in einem fortgeschrittenem Stadium der Ausarbeitungsphase am Kinderschutzkonzept erfahren. Damals war in einer Kita in Viersen ein dreijähriges Kind ums Leben gekommen – mutmaßlich durch Gewalteinwirkung seitens einer Erzieherin. Die betroffene Mitarbeiterin war offenbar bereits an ihren vorherigen Arbeitsstätten in den Verdacht der Kindeswohlgefährdung geraten. Entsprechende arbeitsrechtliche Ermittlungen wurden Medienberichten zufolge jedoch nie zu Ende geführt, weil die mutmaßliche Täterin sich bei anderen Trägern beworben und aufgrund des Fachkraftmangels dort auch stets sofort eine Anstellung bekommen hatte, bevor die arbeitsrechtlichen Ermittlungen beendet werden konnten.

Unser Kinderschutzkonzept setzt da an, wo es im Falle Viersen scheinbar gemangelt hat, nämlich bei der Prävention. Dort wo Träger, Einrichtungen und die gesamte Mitarbeiterschaft durch räumliche Gestaltung, durch Prozesse, durch menschliche Faktoren und vor allem durch Partizipation von Kindern pädagogische Standards setzen, fällt Verdunkelung schwerer und das Vertuschen von Straftaten oder von grenzwerter Pädagogik leichter auf.

Unser Kinderschutzkonzept erläutert in praxisnaher Sprache die rechtlichen Hintergründe und Vorgehensweisen für Fälle, in denen Kindeswohlgefährdung im familiären Rahmen (§8a SGB VIII) oder in der Kita (§47) vermutet wird.

Dabei muss unterschieden werden zwischen einer juristischen Kindeswohlgefährdung und ggf. „nur“ grenzwertiger (schlechter) pädagogischer Praxis. Im Rahmen des Konzepts erfolgt auch eine Abgrenzung von tatsächlicher Kindeswohlgefährdung zu falschen Verdächtigungen und vorsätzlichen Fehlbeschuldigungen.

Unserem Kinderschutzkonzept vorangestellt ist ein Zitat von Abraham Lincoln: „Willst Du den Charakter eines Menschen kennen lernen, so gib ihm Macht.“ In diesem Sinne schließt unser Konzept, das hier zum Download bereitsteht, mit einem Ausblick zum Thema „Stärke statt Macht“ und darüber, wie die Besinnung auf eine „Neue Autorität“ in Eltern-Kind- und in Erzieher-Kind-Konstellationen helfen kann, Kindeswohlgefährdung zu vermeiden.

Wir sind Mitglied bei: