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Schottische Studie zeigt: Lehrkräfte haben ein um 64% geringeres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID 19

Kitaschließungen:

Bundesregierung ignoriert Studienlage und begründet Einschränkung von Kinderrechten stattdessen auf Basis von suggestiv falsch interpretierten Zahlen der AOK

„Oops, they did it again.” Entgegen anderslautenden politischen Versprechungen waren in weiten Teilen des Landes in diesem Monat die Kitas wieder offiziell geschlossen. „Notbetreuung“ war angesagt und hundertausende Kinder wurden nach Hause geschickt. Jetzt zeigt eine Untersuchung: Die Begründung der Bundesregierung für diesen massiven Eingriff in die Kinderrechte beruht auf vorsätzlich falsch interpretierten Zahlen der AOK. Eine investigative Recherche im Rückblick auf die demnächst hinter uns liegende Notbetreuung.

Begleitet von starken Protesten hat der Bundestag in Berlin im vergangenem Monat eine Revision des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde ein neuer §28b eingefügt.

Dieser regelt in Abs. (3), dass ab einem „Inzidenzwert“ von 100 in Schulen eine allgemeine Corona-Testpflicht für Kinder gilt und dass ab einem Wert von 165 die Schulen in den Distanzunterricht und Kindergärten in die Notbetreuung übergehen müssen (Quelle: www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html):

Infektionsschutzgesetz Kita

Zum Verständnis: Mit „Einrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2“ sind u.a. Kindertagesstätten gemeint.

Der ausführliche Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist auf den Seiten des Deutschen Bundestags einsehbar (Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf):

Infektionsschutzgesetz Kita

In ihrem Gesetzesentwurf begründet die Bundesregierung die Kita- und Schulschließungen mit der Befürchtung, dass Lehrkräfte (und analog dazu Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten) aufgrund der Vielzahl ihrer Personenkontakte im Tagesablauf potentiell leicht eine größere Gruppe von Kindern anstecken könnten. Dies ist Ausdruck der Sorge vor superspreading events in Einrichtungen der Gemeinschaftsbetreuung.

Diese allgemein gehaltene Spekulation ist die alleinige Begründung für die Einschränkung eines Grundrechts, dem Recht der Kinder auf Bildung. Zahlen über Anzahl und Ausmaß etwaiger superspreading events in Kitas liefert die Bunderegierung allerdings nicht. Weder für unseren Träger noch aus anderen Kitas in Köln sind uns Vorfälle bekannt, in denen Erwachsene oder Kinder in Kitas massenhaft an COVID19 erkrankt wären, behandelt werden mussten, verstorben wären oder Langzeitfolgen davongetragen hätten.

Eine weitreichende Grundrechtseinschränkung von hunderttausenden Kindern wird im Gesetzesentwurf der Bundesregierung auch 15 Monate nach Pandemiebeginn nicht mit einer nachvollziehbaren, belastbaren Faktenlage begründet, sondern mit einem rein spekulativen Bedrohungsszenario, das nicht näher wissenschaftlich begründet wird. Dieses Szenario wird dann im weiteren Verlauf der Gesetzesvorlage mit der Behauptung verknüpft, dass bei Lehrkräften das Virus Sars-Cov-2 besonders häufig nachgewiesen würde. Als Beweis für diese Behauptung werden dabei Datenauswertungen der Krankenkassen ins Feld geführt (Quelle: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf):

Infektionsschutzgesetz Kita

Dass diese Auswertung nicht stichhaltig ist, ist das Ergebnis unserer nachfolgenden Recherche.

Kurz vor Weihnachten 2020 titelte Dr. Kai Behrens von der Pressestelle des Wissenschaftlichen Diensts der AOK (aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2020/index_24186.html):

Infektionsschutzgesetz Kita

In der Studie wird auf Basis der Versichertendaten der AOK der Eindruck vermittelt, dass u.a. Beschäftigte in Kindertagesstätten besonders häufig an COVID19 erkrankten. In der öffentlichen Berichterstattung wurden die AOK-Daten dahingehend ausgelegt, dass Kitas Pandemie-Treiber seien. So titelten zum Beispiel der Weser-Kurier: „Erzieher haben höchstes Corona-Risiko“ und die Schweriner Volkszeitung „Gefährdung in Kitas ist deutlich größer als in Gesundheitsberufen“.

Diese Einschätzung hatte uns bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung völlig überrascht, denn sie stimmte überhaupt nicht überein mit den Zahlen, die wir rainbowtrekkers als Kita-Träger und Arbeitgeber im zurückliegenden Kalenderjahr gesammelt und zur Grundlage unserer eigenen Risikobewertungen gemacht hatten. Wir haben deshalb auch Rücksprache mit anderen Kölner Kita-Trägern gehalten und mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Kitaverbands. Keiner der Befragten konnte sich die Zahlen erklären.

Aus der Pressemitteilung ließ sich herauslesen, dass es sich bei den von der AOK gelieferten Daten um keine Studie handelte, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Wir hatten sowohl Zweifel an der Zusammenstellung als auch an der Interpretation der Daten, mithin am gesamten Design der Auswertung. Unüblich kam uns vor allem die Formulierung „krankheitsbedingt im Zusammenhang mit COVID-19 am Arbeitsplatz gefehlt“ vor. Unsere Arbeitshypothese war zu diesem Zeitpunkt, dass die hohe Gesamtzahl unter anderem durch viele Krankmeldungen von Angehörigen von Risikogruppen zustande gekommen war, die während des ersten Lockdowns von den Trägern bundesweit überhaupt nicht in den Kitas eingesetzt wurden, sowie durch Krankmeldungen von Erzieherinnen und Erziehern infolge von Betreuungsausfalls bei den eigenen Kindern.

Weil wir das klären wollten, hatten wir am 31. Januar 2021 eine E-Mail-Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst der AOK gerichtet. In dieser baten wir die AOK um Auskunft darüber (Zitat):

  • welche Daten Sie dieser Untersuchung zugrundegelegt haben,
  • wie Sie an diese Daten gekommen sind und
  • welche Fälle konkret mit „krankheitsbedingt im Zusammenhang mit Covid-19 am Arbeitsplatz gefehlt“ gemeint sind:
  • Hatten diese Menschen ein positives Testergebnis?
  • Waren sie infiziert und haben Symptome gezeigt?
  • Waren sie in Quarantäne nach Kontakt mit einem bestätigten Fall?
  • Waren sie krankgeschrieben, weil auf ihre Kinder einer der o.g. Fälle zutraf?
  • Waren sie krankgeschrieben, weil sie ihre Kinder infolge von Kita- und Schulschließungen daheim selbst betreuen mussten?
  • Waren sie krankgeschrieben, weil sie zu einer Risikogruppe gehören und die Arbeitgeber sie aufgefordert haben sich krankschreiben zu lassen, weil eine Erstattung über das Infektionsschutzgesetz nicht möglich war?
  • Wenn mehrere Kriterien zutreffen: In welchem zahlenmäßigen Verhältnis standen die einzelnen Kriterien zueinander?

Am Folgetag erhielten wir eine allgemein gehaltene Antwort vom Stellvertretenden Geschäftsführer des wissenschaftlichen Instituts der AOK, Helmut Schröder, der uns hinsichtlich der Fragen zur Methodik auf ein entsprechendes Kapitel im AOK-„Fehlzeitenreport 2019“ verwies, was nicht zur Beantwortung der Fragen beitrug, weil sich in diesem Fehlzeitenreport für das Jahr 2019 die COVID19 -Thematik noch gar nicht gestellt hatte. Wir haben am gleichen Tag bei der AOK darum noch einmal genauer nachgefragt (Zitat):

  • Dem Hinweis auf den Fehlzeitenreport 2019 entnehme ich, dass die Daten für die Corona-Statistik auf den ICD-10 GM-Codes beruhen. Ist diese Analogie richtig? Wenn ja, können Sie mir bitte mitteilen, welche der Codes zugrunde gelegt worden sind?

Bei den ICD10-Codes handelt es sich um ein Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen (Diagnoseschlüssel). Ärztliche Krankschreibungen in Deutschland sind nach SGB V mit diesen ICD10-Codes zu verschlüsseln. Anhand dieser Codes können die Krankenkassen anonymisiert statistische Rückschlüsse ziehen z.B. über die Verbreitung und Dauer von Krankheiten im Land. In seiner zweiten Antwort an uns ging der Stellvertretende Geschäftsführer zwar immer noch nicht auf unsere Fragen zur Methodik ein, nannte aber die beiden der Auswertung zugrunde liegenden ICD-Codes, nämlich (Zitat aus seiner E-Mail):

U07.1 ! COVID-19, Virus nachgewiesen: Der Kode ist für COVID-19-Fälle vorgesehen, bei denen das Virus SARS-CoV-2 durch einen Labortest nachgewiesen wurde.

U07.2 ! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen: Der Kode ist für COVID-19-Fälle vorgesehen, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen werden konnte, die Erkrankung jedoch anhand eines klinischen Kriteriums (z.B. mit COVID-19 zu vereinbarendes Symptom) und eines epidemiologischen Kriteriums (z.B. Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Fall) vorliegt.
Wie die genauen Relationen zwischen „U07.1!“ (Diagnose mit Bestätigung durch einen positiven PCR-Test mit oder ohne Syptomatik) und „U07.2!“ (bloße Verdachtsdiagnose ohne Bestätigung durch ein positives PCR-Test-Ergebnis) aussah, wurde uns nach zwei weiteren Anfragen Mitte Februar 2021 offengelegt. Demnach war nur bei 53,9% das Virus überhaupt nachgewiesen und die entsprechende Krankmeldung mit „U07.1!“ verschlüsselt!

Das Verschweigen dieser Tatsache in der damaligen Pressemitteilung der AOK ist aus unserer Sicht schon an sich eine wissentliche Irreführung der Öffentlichkeit, bei der man sich fragt, was deren Ziel sein soll und wem sie dient. Denn sie bedeutet im Umkehrschluss: Wenn nur 53,9% aller Krankmeldungen als „U07.1!“ geschlüsselt sind, dann ist fast jede zweite Krankmeldung, die dieser Auswertung der AOK zugrunde lag, vielmehr mit dem Code „U07.2“ geschlüsselt worden. In diesen Fällen ist also überhaupt kein Virus nachgewiesen worden, selbst wenn ein PCR-Test durchgeführt worden ist! Sind hier ganz normale Erkältungs- oder Grippefälle in den Kitas zu Covidfällen „umetikettiert“ worden? Sollte das etwa erklären, warum unsere Statistiker im vergangenem Jahr kaum Fälle von gemeinen Grippe-/Influenza-Erkrankungen verzeichnet hatten?

Zu genau diesem Schluss kommt Prof. Dr. Christof Kuhbandner, Inhaber des Lehrstuhls für Pädagogische Psychologie an der Universität Regensburg und Experte im Bereich wissenschaftlicher Methoden und Diagnostik. In einem Gutachten für das Amtsgericht Weimar (openjur.de/u/2334639.html) schreibt er zu der Frage:

Da Personen mit bloßer Verdachtsdiagnose kein positives SARS-CoV-2-Testergebnis aufweisen, ist es sehr wahrscheinlich, dass es sich in solchen Fällen in Wirklichkeit nur um eine harmlose Erkältungskrankheit handelt.

Es in Kindertagesstätten eine häufige Praxis, dass sich die Erzieher/innen bei leichten Erkältungssymptomen immer sofort testen lassen und dann bis zum Erhalt des Testergebnisses krankgeschrieben werden müssen. Auf der Krankmeldung wird dann die Verdachtsdiagnose U07.2! vermerkt. Stellt sich dann beim Testergebnis heraus, dass in Wirklichkeit keine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt, handelt es sich bei der anfänglichen Verdachtsdiagnose U07.1! damit eigentlich um eine falsche COVID-19-Diagnose. Das Problem bei der Analyse der AOK ist, dass nicht unterschieden wird, ob es sich bei einer „COVID-19-Diagnose“ auf einer Krankmeldung womöglich nur um eine bloße Verdachtsdiagnose handelt. So könnte es sein, dass mit Kindern arbeitende Personen sich einfach nur besonders häufig auf einen Verdacht hin testen lassen (Diagnose U07.2!), aber in Wirklichkeit gar nicht häufiger an COVID-19 erkranken (U07.1!)

Nicht nur das Amtsgericht Weimar hält das Gutachten von Prof. Kuhbandner für glaubhaft. Auch das nordrhein-westfälische Familienministerium bewertet die Zusammenhänge genauso. Minister Stamp schreibt am 16.02.2021 (www.kita.nrw.de/datei/ministerschreiben-kindertagespflege-betrieb-ab-2202-und-perspektiven):

Infektionsschutzgesetz Kita

Obwohl die bisherigen Darstellungen der AOK also erwiesenermaßen wissenschaftlich nicht haltbar sind, hält die Krankenkasse weiter an ihrem kritisierten Kurs fest. Nur drei Wochen nach der Kritik von Minister Stamp veröffentlichte die AOK am 09.03.2021 eine weitere Auswertung gemäß der gleichen, irreführenden Systematik (www.wido.de/news-events/aktuelles/2021/krankschreibungen-aufgrund-von-covid-19)! Während die Auswertung kurz vor Weihnachten (damals mussten die Kitaschließungen im Dezember-Lockdown politisch begründet werden) sich nur auf die Monate März bis Oktober 2020 bezogen hatte, lieferte man jetzt die Zahlen bis einschließlich Dezember 2020 nach.

Das Vorgehen im März 2021 war das gleiche wie im Dezember 2020 und die Relation zwischen den beiden ICD10-Codes blieb auch ähnlich. Dieses Mal wurde  auf die Unterschiede zwischen den beiden ICD-Codes „U07.1!“ und „U07.2!“ zwar hingewiesen.  Allerdings wurde seitens der AOK für die Codierung „U07.2“ richtlinienwidrig bei allen Krankmeldungen das Vorliegen sowohl eines klinischen Symptoms als auch eines epidemiologischen Kriteriums (z.B. Kontakt zu einer Person mit bestätigter Infektion) behauptet:

Kita Infektionsschutzgesetz

Dabei handelt es sich jedoch um eine Falschaussage. Ein Blick in das ICD10-Register der WHO (icd.who.int/browse10/2019/en#/U07.2), an dem sich die Haus- und Fachärzte in Deutschland bei der Datenerfassung und Verschlüsselung orientieren, zeigt deutlich:

Beim Code U07.2 handelt es sich nicht, wie von der AOK verfälschend dargestellt, um eine UND- sondern ganz klar um eine ODER-Vorgabe.

Kita Infektionsschutzgesetz

Demnach können unter diesem Code sehr wohl allgemeine Grippe-/Influenzafälle ohne jedes epidemiologische Kriterium summiert werden, genau wie von Prof. Kuhbandner und Minister Stamp kritisiert.

Einen Monat nach dieser sachlich falschen Veröffentlichung durch die AOK reicht die Bundesregierung dann am 13.04.2021 ihren Gesetzesentwurf ein, mit dem sie Schul- und Kitaschließungen mit just den Daten begründet, die die AOK geliefert hat.

Durch diese zeitliche Abfolge bekommt der Vorgang ein Geschmäckle. Denn diese von der AOK bereitgestellten Rohdaten aus den Krankschreibungen stellen keine valide Datengrundlage dar, aus denen man die Prävalenz/Durchseuchung mit Covid19 im Kindertagesstätten-Bereich heraus lesen könnte. Wie man es anders macht und dabei wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, haben Forscher aus Schottland gezeigt. In einer groß angelegten Studie hatten sie alle im Land aufgetretenen Corona-Fälle nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ untersucht (www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.03.02.21252734v1.full.pdf):

Kita Infektionsschutzgesetz

Sie haben untersucht, welche Faktoren beeinflussen, ob jemand eine schwere Covid-19-Erkrankung entwickelt. Anders als die Rohdatenauswertung der AOK haben die schottischen Forscher auch eine epidemiologische Fall-Kontroll-Studie durchgeführt, bei der die Ergebnisse der Untersuchungsgruppe mit den Ergebnissen einer Kontrollgruppe verglichen worden sind.

Die validierten Ergebnisse führen die AOK-Ergebnisse sehr schnell ad absurdum und zeigen deutlich, dass Lehrkräfte im Vergleich zu anderen Berufen ein um 64% reduziertes Risiko aufweisen, schwer an Covid-19 zu erkranken!

Kita Infektionsschutzgesetz

Es zeigte sich auch, dass das Risiko einer schweren Covid-19-Erkrankung bei Erwachsenen um 28% reduziert war, wenn Kinder im selben Haushalt lebten.

Dieser Effekt von Kindern zeigte sich sogar dann, wenn Erwachsene zu einer Hochrisikogruppe zählten (z.B. Krebserkrankung, schweres Asthma und andere schwere chronische Atemwegserkrankungen, Bluthochdruck, Immunsuppression, etc.):

Kita Infektionsschutzgesetz

Dies könnte damit zusammenhängen, dass der Kontakt mit Kindern den vorbestehenden Immunschutz aufgrund von Kreuzreaktionen mit anderen Corona-Viren erhöht. Eine weitere mögliche Erklärung könnte sein, dass inzwischen sehr umfangreiche Studien zeigen, dass die Viruslast bei Kindern in der Tat kleiner ist (www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.01.15.21249691v2) – anders als anfänglich in einer statistisch falsch ausgewerteten Studie einer Forschergruppe um Christian Drosten vermutet worden war. Des Weiteren weisen umfangreiche Meta-Analysen (jamanetwork.com/journals/jamapediatrics/fullarticle/2771181 und jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2774102) ebenfalls darauf hin, dass insbesondere Kinder unter zwölf Jahren sich seltener infizieren und das Virus seltener weitergeben als Erwachsene.

Kitas waren und sind demnach keine Hotspots der Pandemie. Pressemitteilungen wie die der AOK bringen die ganze Kitalandschaft zu Unrecht in Verruf und säen Angst und Panik, wo ein kühler Kopf angebracht wäre. Die Politik möge endlich die Risikogruppen besser schützen und die Kinder in Ruhe Kind sein lassen. Die Bundesregierung hätte sich auf die wissenschaftlich validierten Daten aus Schottland beziehen können. Sie hat sich aber anders entschieden und für alle Kitas im Land einen Schließ-Automatismus ins Gesetz geschrieben, der spätestens im kommenden Winter wieder greifen wird.

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