Quality in caregiving

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Warum wir ohne "Lollis" auskommen

Wenn weniger Testen mehr Stabilität für Kinder bedeutet

Nach Willen des Gesundheitsausschusses der Stadt Köln soll zukünftig eine allgemeine Corona-Testpflicht in Kölner Kitas gelten. Das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt hatte vergangenen Monat einen entsprechenden Prüfauftrag an die Stadtverwaltung erteilt. Diese soll jetzt ermitteln, ob und wie in der Zukunft anlassunabhängige, regelmäßige Coronatests für alle Kinder in allen Kitas verbindlich vorgeschrieben werden können. Als Freier Kitaträger lehnen wir eine solche allgemeine Testpflicht aus pädagogischen wie aus organisatorischen Gründen ab. Antigentests im konkreten Einzelfall – gemäß den bereits heute geltenden landesrechtlichen Regelungen – stellen stattdessen einen guten Kompromiss für alle Beteiligten dar.

Vielen Dank, aber dieser Lolli schmeckt uns nicht. (Bild: istockphoto)

Die rainbowtrekkers Kita gGmbH gehört zu den wenigen Kitaträgern in Köln, die sich aus pädagogischen Gründen an dem bisherigen „Lolli“-Testregime nicht beteiligt haben und diesen Standpunk von Anfang an auch öffentlich vertreten haben.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Diskussion zwischen Gesundheitsausschuss und dem Jugendamt der Stadt Köln möchten wir dafür noch einmal unsere Gründe darlegen.

1. „Lolli“-Tests widersprechen der Menschenwürde

Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Es widerspricht aus unserer Sicht der Menschenwürde, Kinder unbegründet unter den Generalverdacht zu stellen, dass sie für andere gefährlich seien. Kinder sind keine Pandemietreiber. Das wissen wir schon seit den ersten Monaten von Corona. Seit Omikron sind Kinder zwar deutlich mehr betroffen.

Sie spielen aber weiterhin keine herausragende Rolle bei der Weitergabe des Virus. Gesunden Kindern die Teilhabe an Bildung und an sozialem Leben nur unter der Prämisse zu ermöglichen, dass sie „geimpft, genesen oder getestet“ sind, ist eine ordnungspolitische Anmaßung und widerspricht der Menschenwürde.

2. „Lolli“-Tests widersprechen unserem Bild vom Kind

Es widerspricht zudem unserem Bild vom autonomen Kind, wenn das Kind in seiner körperlichen Selbstwahrnehmung geschwächt wird und externe Dritte darüber entscheiden, ob es „negativ“ oder „positiv“ ist. Eine solche Strategie halten wir für die Entwicklung, für die Gesundheit und für das Selbstverständnis von Kindern für eher schädlich. Nicht umsonst nehmen wir seit Jahren an Programmen teil (z.B. „Mut tut gut“), welche die kindliche Autonomie stärken und Kinder vor einer Übergriffigkeit durch Dritte schützen sollen.

Zwangsweise an Kindern vorgenommene Tests, bei denen die Partizipationsrechte der Kinder komplett außen vorbleiben, beruhen zwangsläufig auf einem deutlichen Machtgefälle zwischen Erwachsenem und Kind, ­bei dem die Grenzen zur körperlichen Übergriffigkeit fließend sein können. Nach unserer Einschätzung und Erfahrung der vergangenen Jahre wird seitens der Landesjugendämter die Meldepflicht nach § 47 SGB VIII (Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen) für Träger und Einrichtungen heute grundsätzlich – zu recht! – sehr niederschwellig angelegt.

Wenn in Zeiten von Corona aber Erwachsene Kindern Stäbchen in Körperöffnungen einführen (oder dieses beaufsichtigen), dann wäre dies unter normalen Umständen ein deutlicher Fall für eine Meldung ans Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung. Gelten wegen Corona bei dem Thema jetzt andere Maßstäbe?

Zum dem körperlichen Aspekt kommt dabei der psychologische: die Angst des Kinds anders zu sein, ausgesondert zu werden, nicht dazu zu gehören, für die Gesundheit und das Leben anderer verantwortlich gemacht zu werden. Solche Situationen müssen nicht, können aber von Kindern durchaus als übergriffig empfunden werden. Dabei gilt, dass psychische/seelische Übergriffe nach §47 SGB VIII genauso meldepflichtig sind wie körperliche Übergriffe.

Nach Vorstellung der bei den „Lolli“-Testungen federführenden Kölner „KiKo“-Kommission soll das Testprocedere „spielerisch“ in den Kitaalltag eingebunden werden. Wie das angesichts der beschriebenen pädagogischen Problematik jedoch genau geschehen soll, bleibt das Geheimnis der KiKo.

3. Die Mär vom „Lolli“ konterkarriert die pädagogische Beziehung zum Kind

Lollis sind für Kinder eine Belohnung. Sie werden verbunden mit schönen Momenten. Evolutionär bedingt spüren wir Menschen ein Verlangen nach süßen, zuckerhaltigen Speisen. Daran ist auch die Freisetzung bestimmter Hormone beteiligt, die beim Verzehr von Süßigkeiten ausgeschüttet werden. Corona-Tests sind das genaue Gegenteil davon. Sie sind bei Kindern und Erwachsenen verbunden mit der Angst, krank zu sein oder der Befürchtung Andere anstecken zu können. Sie sind oft auch verbunden mit Scham und Gruppendruck und der Befürchtung nicht mehr dazu zu gehören, wenn man nicht teilnimmt.

Corona-Tests in Kitas als „Lollis“ zu bezeichnen, bedeutet aus unserer Sicht, die Empfindungen und Befürchtungen der Kinder zu negieren und in etwas scheinbar Positives „umzupolen“. Wir erschleichen uns das Vertrauen der Kinder, verneinen aber deren Wahrnehmung. Uns sind zahlreiche Fälle aus Kitas bekannt, in denen Kinder enttäuscht darüber waren, dass es – anders als ihnen suggeriert worden war – bei der Testung eben keine Lollis gab. Gesunde, erwachsene Pädagogik sieht anders aus.

4. „Lolli“-Tests gehören nicht zum Aufgabenbereich von Erziehern

Unsere Weigerung, an den anlasslosen Massentests von Kindern teilzunehmen, lag und liegt auch in der Wertschätzung der Rolle von Erzieherinnen und Erziehern begründet. Niemals hatten medizinische Tests zum Berufsbild eines Erziehers oder einer Erzieherin gehört. Solche Tests durchzuführen ist schlichtweg nicht unsere Aufgabe, genau so wenig wie es z.B. nicht die Aufgabe von Erziehern ist, psychologische Entwicklungsdiagnostik oder Sprachentwicklungsdiagnostik durchzuführen. Dafür gibt es Experten.

Aufgabe von Erziehern ist es, Kinder pädagogisch im Alltag zu begleiten und ihnen weitreichende Lernerfahrungen zu ermöglichen. Für Gesundheitsdiagnostik sind die Ärzte zuständig. Wenn Politik oder Verwaltung denken, dass PCR-Massenscreenings epidemiologisch sinnvoll seien, dann soll der Staat diese Aufgabe über die Gesundheitsämter selbst übernehmen und nicht auf die Kitas abwälzen.

5. Die Entwicklung des KiKo-Verfahrens erfolgte nicht partizipativ

In der KiKo-Kommission, die die Leitlinien für die Kölner „Lolli“-Testungen erarbeitet hat, sitzen zwar Virologen, Pädiater und Gesundheitsamtsmitarbeiter, aber keine Vertreter der Kitas, die das Projekt umsetzen sollen. Das ist schade. Im Rahmen eines partizipatorisch ausgelegten Verfahrens hätten pädagogische Fragestellungen, wie wir sie hier beschreiben, vielleicht im Vorfeld gelöst werden können.

Diese Kritik haben wir bereits mehrfach gegenüber dem Gesundheitsamt und dem Jugendamt der Stadt Köln geäußert. Reaktion bis dato: null.

Wenn die KiKo möchte, dann lassen wir uns von ihr gerne als Kommissionsmitglieder berufen. Es ist doch immer besser, Kritiker einzubeziehen als außen vor zu lassen.

6. Das KiKo-Testregime macht den pädagogischen Alltag unplanbar

Aus den Kitas, die am „Lolli“-Testverfahren teilnehmen, haben uns Schilderungen von kritischen Erziehenden erreicht. Sie berichten, dass eine reguläre pädagogische Arbeit seit Beginn der Testungen im vergangenen Frühjahr kaum noch möglich war und dass pädagogische Angebote kaum sicher geplant werden konnten. Das lag zum einen daran, dass die Auswertungen der Pooltestungen den Kitaleitungen oft erst abends nach Feierabend zugestellt werden. Dann muss über Telefonketten oder Rundmails kommuniziert werden, ob eine Gruppe bzw. die ganze Kita am kommenden Tag überhaupt öffnen darf oder nicht. Erst durch die Wucht der Omikron-Welle, die das Testregime an seine Grenzen gebracht hat, sei es hier zu Erleichterungen gekommen.

Zum anderen sei es aber auch heute noch so, dass nach einem (echt oder falsch) positiven Testergebnis gleich alle Kinder zuhause bleiben müssen, bis das Labor im Einzelfall ein negatives Testergebnis meldet.

Dadurch werde der Kitaalltag sehr disruptiv. Auch zwei Jahre nach Pandemiebeginn arbeitet man in diesen Einrichtungen täglich im Krisenmodus und man fragt sich schon, ob es für die Kinder, Erziehenden und Familien keine bessere Variante gibt, Gesundheitsschutz und einen planbaren Alltag ausgewogen miteinander zu vereinbaren.

Wir halten ein solches stringentes Vorgehen durchaus für legitim und auf eine bestimmte, besonders vorsichtige Zielgruppe von Eltern zugeschnitten. Allgemein verbindlich sollte man es gleichwohl nicht machen. Es muss in einer Stadt auch Platz für andere Testkonzepte geben.

Für die Kinder und Familien in unseren Einrichtungen wünschen wir uns mehr Stabilität und einen planbareren Alltag als den hier beschriebenen – und darum testen wir weniger.

7. Die „Lolli“-Tests machen das Leben nicht sicherer, sondern schwieriger

Auch wenn wir weniger testen als andere Kitas, haben wir keine schwereren Krankheitsverläufe unter den Kindern in unseren Einrichtungen feststellen können als in Einrichtungen, die am „Lolli“-Testverfahren teilnehmen. Denn durch die vergleichsweise höhere Sensitivität der dort verwendeten PCR-Tests werden vor allem zusätzliche, nicht-symptomatische Fälle detektiert. Symptomatische Kinder hingegen fallen auch bei uns nicht durchs Raster, denn sie haben in der Regel wachsame und verantwortungsvolle Eltern. Der von der KiKo selbst gesteckte Anspruch, unerkannte Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen, wird von dieser hingegen selbst nicht erreicht: Sowohl in Kitas, die am „Lolli“-Testverfahren teilnehmen, als auch an in unseren Häusern hat es in seltenen Fällen Ausbruchsgeschehen gegeben, an denen mehrere Kinder und/oder Mitarbeitende beteiligt waren.

Was es bei uns aber in den vergangenen Monaten nicht mehr gegeben hat sind: überobligatorische Clusterquarantänen, bei denen ganze Gruppen geschlossen werden; Kitas, denen die pädagogische Planung verunmöglicht und Kinder, denen Stabilität und der Zugang zu Bildung und Teilhabe verwehrt wird.

Die katastrophalen kognitiven und sozialen Auswirkungen der Pandemie auf die kindliche Entwicklung sind bekannt. Wir beugen diesen Gefahren vor und steuern ihnen mit einem ausgeglichenen, anlassbezogenem Testkonzept entgegen: Gibt es einen positiven Fall in der Einrichtung, dann macht es Sinn zu testen. Gibt es keinen Fall, dann lassen wir die Kinder in Ruhe Kinder sein. Und das war bei uns für die meiste Zeit des Jahres 2021 der Fall.

8. Es gibt für verpflichtende „Lolli“-Tests keine Rechtsgrundlage

Anders als im Schulbereich gibt es für präventive, beaufsichtigte Corona-Massentests in Kitas keinerlei Rechtsgrundlage. Die NRW-Corona-Betreuungsverordnung schweigt sich aus gutem Grund seit über einem Jahr über präventive Screenings aus. Aufgrund des geringen Alters der Kinder scheinen vermutlich Haftungsfragen und Unfallrisiken zu groß, als dass man solche Testungen qua Verordnung verpflichtend vorschreiben könnte. Anders als im Grundschulbereich ist nämlich von einer geringeren Einsichtsfähigkeit der Kinder und einem höheren Verletzungsrisiko auszugehen. Kitakinder benötigen viel mehr physische Unterstützung bei der Durchführung der Tests als Grundschulkinder. Deswegen kann im Kitabereich (anders als im Grundschulbereich) die Haftungsfrage für das Aufsichtspersonal nicht dadurch umschifft werden, dass man die Kinder zwingt, diese Tests an sich selbst durchzuführen.

Wo aber eine Rechtsgrundlage fehlt, da besteht auch keine Pflicht zur Teilnahme. Aufgrund der Tatsache, dass die Corona-Maßnahmen gesellschaftlich umstritten sind, haben wir uns als Träger auf die Linie festgelegt, dass wir verpflichtende Maßnahmen selbstverständlich umsetzen (und uns dafür die Kritik von „Maßnahmen-Gegnern“ zuziehen). Das machen wir aufgrund der bestehenden gesetzlichen Nötigung sogar bei Maßnahmen wie „3G“, die unseren eigenen Werten widersprechen und die wir für diskriminierend und absolut evidenzfrei halten. In gleicher Weise werden wir aber Maßnahmen, die nicht-verpflichtend sind, eben nicht umsetzen (und uns dafür die Kritik von „Maßnahmen-Befürwortern“ zuziehen). Dazu gehören auch die „Lolli“-Tests. Dieser Linie werden wir auch in der Zukunft treu bleiben.

Auffallend ist, dass auf kommunaler Ebene die Stadtverwaltung Köln stringente Regelungen auch dann ohne kommunalrechtlichen Verwaltungsakt durchgesetzt hat, wenn diese im Einzelfall den landesrechtlichen Regelungen widersprechen. Ob dies der „No Covid“-Ideologie der Oberbürgermeisterin geschuldet ist, sei dahingestellt.

Zu diesen „superstrengen“ Kölner Regelungen gehörte z.B. das Beharren auf „Clusterquarantänen“ zu einem Zeitpunkt, wo diese in der NRW-Corona-Betreuungsverordnung längst abgeschafft waren, oder die 14tägige Zwangsquarantäne im „Positivfall“ für Kinder, die Kitas besuchen, an denen das „Lolli“-Testregime installiert ist, die Kinder im Einzelfall selbst aber nicht an den Tests teilnehmen.

Die rainbowtrekkers Kita gGmbH hatte die zuständigen Stellen bei der Stadt mehrfach auf den Widerspruch zwischen den landesrechtlichen Vorgaben und der Vorgehensweise der Kommune vor Ort hingewiesen, zum Beispiel in einem Telefonat mit dem Gesundheitsamt am 09.11.2021. Angesprochen auf die Widersprüche und das rechtliche Vakuum antwortete uns Mitarbeiter Dr. med. G. Q.: „Das interessiert mich überhaupt nicht“ und „das sind die Standards hier im Gesundheitsamt Köln“ und beschimpfte uns als „Testverweigerer“.

Letzteres ist objektiv falsch. Denn wenn ein positiver PCR-Fall in unseren Einrichtungen auftritt, dann sind in allen unseren Kitas selbstverständlich Antigentestungen gem. §4 Abs. 5 NRW Corona-Betreuungsverordnung Voraussetzung für den Zugang zum Betreuungsangebot.

In dem Telefonat mit Herrn Dr. Q. hatten wir auch ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme am „Lolli“-Testregime verwiesen. Statt sachlich zu argumentieren, drohte uns Dr. Q. hingegen: „Wenn ich Sie wäre, dann würde ich mir heute Abend noch einen Rechtsanwalt suchen.“

Von solchen Einschüchterungsversuchen lassen wir uns nicht beirren. Rechtsberatung hatte im Nachgang zu unserem Telefonat dann wohl auch eher die Stadt Köln in Anspruch nehmen müssen. Eine Entschuldigung für das ruppige Vorgehen haben wir zwar nicht bekommen. Im Zuge der Systemüberlastung durch die Omikron-Welle hat man aber die von uns kritisierten, offensichtlich rechtswidrigen kommunalen Regelungen still und leise zurückgenommen.

9. Ein Testzwang fördert gesellschaftliche Spaltung

Das geschilderte Drohverhalten des Gesundheitsamts gegenüber uns ist keine Ausnahme. Von Anfang an waren wir als Kitaträger großen Druck seitens der Stadtverwaltung ausgesetzt, an dem Kölner Pilotprojekt (Prestigeprojekt?) teilzunehmen. Bereits am 30.04.21 – ganz zu Beginn des Testregimes – fand in diesem Zusammenhang ein Telefonat zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und uns statt. Der damalige Amtsleiter, Herr G., hatte sich nach unseren Gründen für die Nichtteilnahme erkundigt. Nachdem wir ihm diese dargelegt hatten, drohte er, dass man bei einer weiteren Verweigerung „mal unsere Betriebserlaubnis überprüfen müsse“. Wir hatten das als einen deutlichen Einschüchterungsversuch empfunden nach dem Motto: Wenn mir die Rechtsgrundlage fehlt, dann versuche ich es mal mit Druck.

Um es klar zu sagen: Ein medizinisch-diagnostisches Testverfahren, das pädagogisch-inhaltlich nicht überzeugt, dem die Rechtsgrundlage fehlt und das stattdessen mit Drohungen und Druck implementiert werden soll, ist für uns auch zukünftig keine attraktive Option.

Wir machen da nicht mit.

Es gibt unter unseren Eltern und Mitarbeitenden die unterschiedlichsten Einstellungen zu Corona. Wie überall in der Gesellschaft. Wir halten daher die Regelungen des § 4 Abs. 5 Corona-Betreuungsverordnung NRW für einen guten Kompromiss:

Wenn es einen bestätigten Corona-Fall in der Einrichtung gibt, dann müssen sich alle anderen Kinder vorübergehend von ihren Eltern testen lassen, bevor sie in die Kita dürfen. Das ist ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der einen Corona-Fraktion und dem Freiheitsbedürfnis der anderen.

Darüber hinaus gehende Testpflichten sind weder notwendig noch rechtlich durchsetzbar. Für den Fall, dass sie in Köln dennoch eingeführt werden sollen, hat die rainbowtrekkers Kita gGmbH gegenüber der Stadt bereits angekündigt, dagegen Klage zu erheben. Andere Träger aus unserem Netzwerk haben für eine solche Klage bereits ihre Unterstützung signalisiert.

Es ist schade, dass die Ratsfraktionen im Kölner Gesundheitsausschuss die Ausgewogenheit der landesrechtlichen Regelungen für Köln nicht gelten lassen wollen. Statt auf elterliche Verantwortung und Selbsttests zu setzen, wird hier scheinbar neuer Druck aufgebaut und dabei ignoriert, dass Druck und Zwang schon bislang nicht erfolgreich waren, um 100% aller Eltern und Kitaträger „auf Linie“ zu bringen.

Aus unserer Sicht gehört es zu einer pluralen Trägerlandschaft, dass Eltern auch zwischen unterschiedlich strengen Corona-Testkonzepten wählen können. Die bisherigen Aussagen der Mitglieder des Kölner Gesundheitsausschusses („Testverweigerer gefährden andere Eltern“) zeigen jedoch leider keinen Weg zu mehr Vielfalt auf, sondern sind im Gegenteil eher geeignet, die gesellschaftlichen Spaltung in der Elternschaft in unseren Kitas zu vergrößern.

10. Das Geld für die „Lolli“-Tests wäre woanders besser eingesetzt

Seit Jahren fehlt es den Kitas in der Stadt an einer soliden finanziellen Basis. Das hat zuletzt eine Anfrage der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss aufgezeigt. Anders als andere Kommunen weigert sich die Stadt Köln unter Verweis auf die Haushaltslage jedoch seit Jahren beharrlich, die Trägeranteile der Kitas zu übernehmen und dadurch das Finanzloch zu schließen, welches eine unzureichende Landesförderung in die Etats der Einrichtungen reißt. In ihrer Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion beziffert die Stadt das Finanzierungsdefizit der Kitas in Köln auf rd. 27,9 Mio. Euro jährlich. In der Folge straucheln Kitas in Köln finanziell mehr als anderswo und viele Einrichtungen sind deshalb mit Wissen der Stadtverwaltung auf Fördervereine und zusätzliche, freiwillige Beiträge der Eltern angewiesen.

In Zeiten von Corona ist aber auf einmal Geld da für die Kitas, zumindest für die Finanzierung eines Testregimes. Über die genauen Kosten des KiKo-Verfahrens schweigt sich die Stadt aus. Es ist aber davon auszugehen, dass diese deutlich über den erwähnten 27,9 Mio. Euro liegen und dass nur ein Teil der Kosten vom Land refinanziert wird.

Wir hatten vor diesem Hintergrund ein paar kritische Fragen:

  • Wie hoch belaufen sich eigentlich die Kosten für die „Lolli“-Testungen im Kalenderjahr 2021 und 2022?
  • Wie hoch ist der Anteil, der vom Land refinanziert wird, und wie hoch ist der Anteil der eigenen kommunalen Mittel?
  • Handelt es sich bei der Finanzierung des „Lolli“-Testregimes um eine freiwillige kommunale Aufgabe oder um eine Pflichtaufgabe?
  • Unter welchem Posten sind die Ausgaben im städtischen Haushalt zu finden?
  • Nach welchem Preisschema kalkulieren sich die Kosten: Per Sample? Per Pool? Per Tag?
  • Welches Labor bzw. welche Labore sind die Auftragnehmer?
  • War bzw. ist die Vergabe ausschreibungspflichtig oder erfolgt sie freihändig?

Auf unsere entsprechenden Anfragen vom 03.12.21 bzw. 06.12.21 wollte uns bislang weder das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit noch die Kämmerei der Stadt Auskunft erteilen.

Fazit

Irgendjemand verdient sich mit dem „Lolli“-Testregime gerade eine goldene Nase. Die echten Probleme der Kitas (Personalmangel, Unterfinanzierung) geraten aber vor lauter „Pandemiemanagement“ dabei schnell in den Hintergrund.

Wir hoffen sehr, dass das Amt für Kinder, Jugend und Familie dem Wunsch des Gesundheitsausschusses nach Einführung einer Testpflicht in Kitas nicht nachkommt, sondern stattdessen gemeinsam mit der Kämmerei der Stadt Köln Wege findet, die Kitas in der Stadt grundsätzlich finanziell besser auszustatten und nicht nur, wenn es um die Finanzierung von Coronatests geht.

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